Im Bereich des Urheberrechts beraten und vertreten wir Verbraucher wie auch Unternehmer.

 

Abmahnung erhalten?

Verbrauchern begegnet das Urheberrecht häufig in Gestalt eine Abmahnung, die sie wegen einer eventuell nicht-autorisierten Nutzungen von fremdem geistigen Eigentum erhalten. Nicht selten sind Fälle, in denen rechtlich geschützte Lichtbilder im Internet, etwa im Rahmen einer eBay-Auktion oder ähnlichem, verwendet werden.

Wir erläutern Ihnen, wie eine richtige Unterlassungserklärung auszusehen hat und wie Sie sich gegen überzogene Forderungen des Urheberrechts-Inhabers schützen können.

 

Vertragsgestaltung

Im unternehmerischen Bereich unterstützen wir unsere Mandanten insbes. bei der Gestaltung von Verträgen, in denen Urheberrechte eine Rolle spielen. Hierzu gehören Lizenzverträge, mit denen Lizenznehmern die Nutzung von geschützten Inhalten ermöglicht wird. Aber auch im Rahmen von Arbeits- oder Dienstverträgen ist häufig der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken zu regeln, die der Arbeitnehmer bzw. der Dienstverpflichtete schafft.

 

 

Ihr Ansprechpartner: RA Michael Hopp, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht